Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MPSP Mügge Personal & Sales Partner
MPSP Mügge Personal & Sales Partner
Schweriner Str. 12A
33803 Steinhagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Personalvermittlung
und die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) durch MPSP Mügge Personal & Sales
Partner (im Folgenden „MPSP“ genannt). Entgegenstehende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei
denn, MPSP stimmt diesen schriftlich zu.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung
und Arbeitnehmerüberlassung, die MPSP gegenüber dem Auftraggeber erbringt.
1.2 Die Personalvermittlung umfasst die Vermittlung von geeigneten Kandidaten für
Festanstellungen beim Auftraggeber.
1.3 Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt gemäß den Bestimmungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) durch MPSP.
2. Beauftragung und Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Beauftragung des Auftraggebers
zustande. Bei der Personalvermittlung gilt der Vertrag spätestens mit der Vorstellung
eines Kandidaten als abgeschlossen.
2.2 Für die Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
(ANÜ-Vertrag) geschlossen.
3. Leistungen von MPSP
3.1 Personalvermittlung
MPSP übernimmt im Rahmen der Personalvermittlung folgende Aufgaben:
● Sichtung und Vorauswahl geeigneter Kandidaten
● Vorstellung der Kandidaten beim Auftraggeber
● Unterstützung bei der Koordination von Bewerbungsgesprächen
● Weiterleitung relevanter Bewerberdaten, wie Lebensläufe und Zeugnisse
● Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
3.2 Arbeitnehmerüberlassung
MPSP stellt qualifizierte Arbeitnehmer für den vorab vereinbarten Einsatz zur
Verfügung. Die Auswahl erfolgt nach den Anforderungen des Auftraggebers. MPSP
kann die Mitarbeiter im Rahmen des Einsatzes durch gleichwertiges Personal
ersetzen, wenn dies erforderlich ist und berechtigte Interessen des Auftraggebers
nicht verletzt werden.
4. Vergütung
4.1 Personalvermittlung
Die Vergütung für die Personalvermittlung wird auf Erfolgsbasis erhoben. Das
Vermittlungshonorar beträgt in der Regel 25 % des Bruttojahresgehalts des
vermittelten Kandidaten und wird fällig bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags
zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
wird auf das Honorar aufgeschlagen.
4.2 Arbeitnehmerüberlassung
Die Abrechnung der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt auf Basis der tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden der überlassenen Mitarbeiter. Der vereinbarte
Stundensatz enthält alle Lohnkosten, Sozialabgaben und Nebenkosten. Dienstreisen
der überlassenen Mitarbeiter werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung
gestellt.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.